Flirtverbot für Noch-Ehemann
18.09.06 Abgelegt in: Aktuell
Background-Checking ist in den USA mittlerweile ein
großes Thema. Viele Dating-Sites verlangen immer
detailliertere Selbstauskünfte von ihren Mitgliedern
und überprüfen diese auch. Teilweise kann man
aber auch über die Vorgehensweisen streiten. Und das
tut John Claassen jetzt sogar vor Gericht. Der
Amerikaner hat Klage gegen das US-Dating-Portal
eHarmony eingereicht, wie die News-Site
"Siliconvalley.com" berichtet. Und zwar mit der
Begründung, er werde von eHarmony diskriminiert -
wegen seines noch bestehenden Eheverhältnisses.
Die Nutzervorschriften von eHarmony schreiben nämlich
vor, dass sich die Flirter nicht in einer festen
Beziehung befinden dürfen. John Claassen hatte sich
im Mai des letzten Jahres von seiner Frau getrennt
und rechnet in etwa zwei Monaten mit der
Scheidungsbestätigung. Von Einsamkeit gequält, wollte
er gerne auf der Dating-Site nach einem
Anschlussmodell suchen, wurde aber aufgrund seines
Familienstands - "offiziell getrennt lebend" - von
der Nutzung ausgeschlossen. Jetzt hat Claassen
eHarmony auf 12.000 Dollar Schadenersatz verklagt,
weil er sich nicht damit abfinden will, dass ihm der
Weg zum Date im Internet versperrt bleiben
soll. Die Scheidung sei eine reine Formsache,
emotional sei er längst Single und wolle auch als
solcher behandelt werden.
Das "Ehemänner draußen bleiben!"-Schild am Dating-Portal hat einerseits sicher seine Berechtigung. Schließlich suchen die meisten der dort Flirtenden eine glückliche Beziehung und keinen neuen Herzschmerz, der häufig mitgeliefert wird, wenn man/frau auf eine/n reine/n Seitensprung-Suchende/n hereinfällt. Andererseits sollte man dem armen John schon zugute halten, dass er immerhin bei der Angabe seines Familienstands ehrlich war und nicht geschwindelt hat - und erwachsenen Amerikanerinnen vielleicht auch so viel Entscheidungsfreiheit und Verstand zutrauen, dass sie sich dann selbst überlegen, ob sie sich mit einem Mann im rechtlichen Schwebezustand einlassen möchten oder nicht. Vielleicht ist das Ganze aber auch einfach ein raffinierter PR-Gag von Claassen selbst. Der Mann ist nämlich - welch Zufall! - Jurist. Und bekommt jetzt natürlich gratis jede Menge Publicity. Wenn auch zum Teil von der Sorte "na, der muss es ja nötig haben ...".
Das "Ehemänner draußen bleiben!"-Schild am Dating-Portal hat einerseits sicher seine Berechtigung. Schließlich suchen die meisten der dort Flirtenden eine glückliche Beziehung und keinen neuen Herzschmerz, der häufig mitgeliefert wird, wenn man/frau auf eine/n reine/n Seitensprung-Suchende/n hereinfällt. Andererseits sollte man dem armen John schon zugute halten, dass er immerhin bei der Angabe seines Familienstands ehrlich war und nicht geschwindelt hat - und erwachsenen Amerikanerinnen vielleicht auch so viel Entscheidungsfreiheit und Verstand zutrauen, dass sie sich dann selbst überlegen, ob sie sich mit einem Mann im rechtlichen Schwebezustand einlassen möchten oder nicht. Vielleicht ist das Ganze aber auch einfach ein raffinierter PR-Gag von Claassen selbst. Der Mann ist nämlich - welch Zufall! - Jurist. Und bekommt jetzt natürlich gratis jede Menge Publicity. Wenn auch zum Teil von der Sorte "na, der muss es ja nötig haben ...".


