Flirtverbot für Noch-Ehemann

Background-Checking ist in den USA mittlerweile ein großes Thema. Viele Dating-Sites verlangen immer detailliertere Selbstauskünfte von ihren Mitgliedern und überprüfen diese auch. Teilweise kann man aber auch über die Vorgehensweisen streiten. Und das tut John Claassen jetzt sogar vor Gericht. Der Amerikaner hat Klage gegen das US-Dating-Portal eHarmony eingereicht, wie die News-Site "Siliconvalley.com" berichtet. Und zwar mit der Begründung, er werde von eHarmony diskriminiert - wegen seines noch bestehenden Eheverhältnisses.
Die Nutzervorschriften von eHarmony schreiben nämlich vor, dass sich die Flirter nicht in einer festen Beziehung befinden dürfen. John Claassen hatte sich im Mai des letzten Jahres von seiner Frau getrennt und rechnet in etwa zwei Monaten mit der Scheidungsbestätigung. Von Einsamkeit gequält, wollte er gerne auf der Dating-Site nach einem Anschlussmodell suchen, wurde aber aufgrund seines Familienstands - "offiziell getrennt lebend" - von der Nutzung ausgeschlossen. Jetzt hat Claassen eHarmony auf 12.000 Dollar Schadenersatz verklagt, weil er sich nicht damit abfinden will, dass ihm der Weg zum Date im Internet versperrt bleiben soll. Die Scheidung sei eine reine Formsache, emotional sei er längst Single und wolle auch als solcher behandelt werden.

Das "Ehemänner draußen bleiben!"-Schild am Dating-Portal hat einerseits sicher seine Berechtigung. Schließlich suchen die meisten der dort Flirtenden eine glückliche Beziehung und keinen neuen Herzschmerz, der häufig mitgeliefert wird, wenn man/frau auf eine/n reine/n Seitensprung-Suchende/n hereinfällt. Andererseits sollte man dem armen John schon zugute halten, dass er immerhin bei der Angabe seines Familienstands ehrlich war und nicht geschwindelt hat - und erwachsenen Amerikanerinnen vielleicht auch so viel Entscheidungsfreiheit und Verstand zutrauen, dass sie sich dann selbst überlegen, ob sie sich mit einem Mann im rechtlichen Schwebezustand einlassen möchten oder nicht. Vielleicht ist das Ganze aber auch einfach ein raffinierter PR-Gag von Claassen selbst. Der Mann ist nämlich - welch Zufall! - Jurist. Und bekommt jetzt natürlich gratis jede Menge Publicity. Wenn auch zum Teil von der Sorte "na, der muss es ja nötig haben ...".